Berufstätigkeit

RA Prof. Dr. iur. Stephan Oliver Pfaff

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Bundesweite Tätigkeit als Rechtsanwalt

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Mehrjährige Tätigkeit als Rechtsanwalt bei namhaften internationalen Wirtschaftskanzleien in Frankfurt am Main

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Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der SRH Hochschule Heidelberg

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Langjährige Erfahrung als Dozent im Bereich der Fachanwaltsausbildung und Fachanwaltsfortbildung (§ 15 FAO)

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Schulung und Weiterbildung von Betriebsräten

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Referendarausbilder beim OLG Frankfurt

Qualifikation

RA Prof. Dr. iur. Stephan Oliver Pfaff

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Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main

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Referendariat beim OLG Frankfurt, Stammdienststelle LG Hanau und Wahlstation in San Diego / USA

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Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der TU Bergakademie Freiberg und Repetitor in Sachsen und Baden-Württemberg

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Promotion an der Juristischen Fakultät der TU Dresden mit einer Arbeit im Bereich Arbeits- und Gesellschaftsrecht

Beratungsschwerpunkte im Individualarbeitsrecht

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Gestaltung von Arbeitsverträgen

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Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung und Aufhebungsvertrag

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Abmahnung

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Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis

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Überstundenvergütung

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Urlaubsanspruch und Sonderurlaub

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Bildungsurlaub

 

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Lohn- und Gehaltsforderungen

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(Befristete)Teilzeit

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(Wirksame?) Befristung von Arbeitsverhältnissen

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Mutterschutz, Elternzeit

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Rechtsschutz bei Mobbing und Belästigung

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Ansprüche nach AGG

Beratungsschwerpunkte im Kollektivarbeitsrecht

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Gestaltung und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen

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Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. nach § 99 BetrVG)

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Interessenausgleich und Sozialplan

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Mitbestimmung bei Leiharbeit

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Einsatz von Werkvertragsarbeitern

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Betriebsübergang

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M&A, Transaktionen, Begleitung bei In- und Outsourcingprojekten

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Restrukturierungs– und Umstrukturierungsmaßnahmen (wie z. B. Personalabbau, Betriebsschließung oder Änderung der Betriebsorganisation)

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Beratung im Falle der Missachtung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats

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Beratung zu Compliance-Themen, Einführung von Codes of Conduct und Fragen der Gleichbehandlung

Kontakt

Leistungen für Arbeitnehmer

Die Kanzlei Prof. Dr. Pfaff verfügt über umfangreiche und langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung sämtlicher Arbeitnehmeransprüche von der Abfindung bis zum Zeugnis. Die Kanzlei Prof. Dr. Pfaff führt Ihr Kündigungsschutzverfahren und steht Ihnen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit umfassender Expertise zur Seite. Bei Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber erfahren Sie stets eine fundierte Beratung und Vertretung auf höchstem professionellem Niveau. Die garantierte persönliche Mandatsführung ermöglicht eine vertrauensvolle Beratung und Zusammenarbeit, bei der neben Ihren rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen selbstverständlich auch Ihre persönliche Situation umfassend berücksichtigt wird.

Leistungen für Betriebsräte

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern. Sie als Betriebsräte werden in allen betriebsverfassungsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie beispielsweise bei der Durchsetzung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten oder beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen umfassend beraten und vertreten. Die Kanzlei Prof. Dr. Pfaff verfügt über umfangreiche Fachkompetenz bei der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichsverhandlungen und der Erstellung von Sozialplänen. Betriebsratsgremien und Betriebsratsmitglieder werden sowohl außergerichtlich als auch in sämtlichen gerichtlichen Verfahren sowie vor der Einigungsstelle ergebnisorientiert und zielgerichtet vertreten.